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Baukran Buchführungsverband

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Stadt Bad Segeberg
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Flächennutzungsplan und B- Plan (Bauleitplanung)

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung.

Sie hat die Aufgabe die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde zu steuern. Die Rechtsgrundlage bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Die Bauleitplanung ist in zwei Stufen aufgebaut:

  • Der Flächennutzungsplan ist der sogenannte vorbereitende Bauleitplan. In ihm ist für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.
  • Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Grundstücks. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 

Die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung Bad Segeberg "bewegen" neben der Bauleitplanung zahlreiche Projekte und Maßnahmen, die für die Stadtentwicklung von großer Bedeutung sind und auch über die Grenzen der Stadt hinaus wirken. 

Kontakt

Amt 3 - Stadtplanung, Liegenschaften, Gebäudeservice
Telefon: 04551 964-460
Raum: 2.19
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