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6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 14.12.2001

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1,2,4
und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein –KAG-
wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 09.09.2014
folgende 6. Nachtragssatzung erlassen:

Artikel 1

Die Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren einschließlich der Gebührentabelle vom 30.04.2013 wird wie folgt geändert:

Tarifstelle 3 der Gebührentabelle wird wie folgt ergänzt:

Fotokopien je DIN A 4 1,00 €

Die Tarifstelle 25 erhält folgende Fassung:

Erteilung einer Löschungsbewilligung 30,00 €

Ausgenommen sind Löschungsbewilligungen von
- Rückauflassungsvormerkungen oder
- Vorrangseinräumungen, die als Dienstleistung im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen erstellt werden und
- Grundpfandrechten wie z.B. Hypotheken

Artikel 2

Diese 6. Nachtragssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Bad Segeberg, den 22.09.2014 Stadt Bad Segeberg

 

L.S. gez.


Dieter Schönfeld
Bürgermeister

01.10.2014