§ 5 BauGB definiert Aufgabe und Inhalt des Flächennutzungsplans: "Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen".
1. FNP_Ursprungsplan 2005
2. FNP_Erläuterungsbericht 2005
3. FNP_Liste mit Änderungen und Berichtigungen
4. FNP_mit Änderungen und Berichtigungen