Köppen, Toni | Schönfeld, Dieter | |
Sehr geehrte Bürger*innen der Stadt Bad Segeberg,
das Wahlamt der Stadt Bad Segeberg weist darauf hin, dass Wähler*innen auch für die Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Bad Segeberg am 22.11.2020 von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen können.
Anlässlich der Stichwahl wird keine erneute Wahlbenachrichtigung an alle Wahlberechtigten versendet. D.h. die Wahlbenachrichtigung des 1. Wahlgangs vom 01.11.2020 behält weiterhin ihre Gültigkeit.
Auch wer nicht mehr im Besitz der Wahlbenachrichtigung mit dem Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) ist, kann schriftlich per Post (Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg), per Mail (buergerservice@badsegeberg.de) oder per Fax (04551/964-493) die Briefwahl bei der Stadt Bad Segeberg beantragen.
Telefonische Briefwahlanträge sind nicht zulässig.
Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl werden durch die Stadtverwaltung voraussichtlich ab Donnerstag, den 05.11.2020, verschickt. Wenn Sie mit dem Briefwahlantrag für die Hauptwahl auch gleichzeitig die Briefwahl für die Stichwahl beantragt haben, dann erhalten Sie die Unterlagen für die Stichwahl automatisch per Post zugeschickt.
Auch Wähler*innen, die lediglich für die Hauptwahl Briefwahl beantragt hatten und nicht für die Stichwahl, können dieses – wie oben beschrieben - nachholen.
Wir bitten Sie, von der Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im Amt persönlich abzuholen bzw. die Briefwahlunterlagen direkt im Amt auszufüllen, abzusehen.
Wichtig:
• Telefonische Briefwahlanträge sind nicht zulässig
• Wer den Antrag auf Briefwahl für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen möchte, benötigt hierfür eine Vollmacht
• Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 20.11.2020, 12:00 Uhr, beantragt werden