In der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung am 12.06.2017 wurde Frau Monika Saggau (CDU) zur Bürgervorsteherin der Stadt Bad Segeberg gewählt. Die Bürgervorsteherin ist Erste unter Gleichen, behält also nach der Übertragung des Vorsitzes vollwertige Mitwirkungs- und Stimmrechte.
Zu den Aufgaben der Bürgervorsteherin zählen insbesondere
Die Aufgaben der Bürgervorsteherin sind in der Gemeindeordnung (GO) geregelt.
Die generelle Aufgabenstellung ist im § 3 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg geregelt.
nach Vereinbarung im Rathaus.