Toni Köppen
Die Aufgaben des Bürgermeisters ergeben sich aus § 65 der Gemeindeordung (GO) und im besonderen aus § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg.
Eine Übersicht über die Gliederung der Stadtverwaltung Bad Segeberg finden sie hier
Nach vorheriger Terminabsprache mit dem Vorzimmer Bürgermeister
Frau Peters- Strunk