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Stadt Bad Segeberg
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
T 04551 964-0
F 04551 964-111
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Do           14:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten STANDESAMT

27.04.2023

Wahlbekanntmachung

1. Am 14. Mai 2023 findet die Wahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde

Name der Gemeinde
Bad Segeberg statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises

Name der Kreises
Segeberg verbunden. *)

2. Die Gemeinde ist in 14 Wahlkreise eingeteilt.

Die Gemeinde gehört bei der Kreiswahl zum Wahlkreis

Name und Nummer des Wahlkreises

3 (Bad Segeberg I) und 4 (Bad Segeberg II) – Zuordnung s. Anhang . *)


Der Wahlraum befindet sich in

genaue Bezeichnung

s. Anhang zur Wahlbekanntmachung .

Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke und Wahlkreise ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich. *)

3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer, für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet. *)

Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Gemeindewahl

Anzahl
eine Stimme.

Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme. *)

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises

oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom

Bezeichnung der Stelle, die die Wahlscheine erteilt
Wahlamt, Lübecker Straße 9 (Rathaus), 23795 Bad Segeberg

einen amtlichen Stimmzettel - die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und die Kreiswahl,*) einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel - den Stimmzetteln*) (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlleiterin oder den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem für die Briefwahl zuständigen Wahlvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

*) Nicht Zutreffendes entfällt.

Einteilung der Stadt Bad Segeberg in Wahlkreise
Wahlbekanntmachung