IV. Nachtragssatzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Vergnügungssteuer
für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) vom 22.
Mai 2006
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 22.09.2015
beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter
der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de »Stadt & Politik« »Amtliche Bekanntmachungen«
Weiterhin ist die Satzung im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg im Rathaus zur Einsicht
ausgehangen.
Bad Segeberg, 12.10.2015
L. S.
gez.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister