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Stadt Bad Segeberg
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13.10.2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

IV. Nachtragssatzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Vergnügungssteuer
für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) vom 22.
Mai 2006

Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 22.09.2015
beschlossen.

Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter
der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:

www.bad-segeberg.de »Stadt & Politik« »Amtliche Bekanntmachungen«

Weiterhin ist die Satzung im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg im Rathaus zur Einsicht
ausgehangen.

Bad Segeberg, 12.10.2015

                                                                      L. S.

gez.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister