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11.07.2024

Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Betr.: Beschluss der 7. Änderung Bebauungsplanes Nr. 67 „Kalkberg“ der Stadt Bad Se-geberg nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg hat in ihrer Sitzung am 28.05.2024 die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Kalkberg“ der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet südlich der Stellplatzanlage (ehem. „HaK“), westlich des Grundstückes Am Kalkberg 17 a, nördlich des Grundstückes Am Kalkberg 17 sowie östlich des Karl-May-Platzes und der Lübecker Str. 83 (gem. § 13 a BauGB), bestehend aus den Planzeichnungen (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.

Die 7 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Kalkberg“ tritt mit Beginn des 12.07.2024 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tag an bei der Stadtverwaltung Bad Segeberg, Lübecker Straße 9 in 23795 Bad Segeberg, Zimmer 2.10 während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8:00-12:00 Uhr und Donnerstag 14:00-17:00 Uhr) einsehen und über den Inhalte Auskunft erhalten. Zusätz-lich wurde der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse http://www.bad-segeberg.de/Wirtschaft-Bauen/Stadtplanung/Bebauungspläne eingestellt.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (u. a. DIN-Vorschriften, Arbeitsblätter, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse) finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung und stehen zur Einsichtnahme während der genannten Öffnungszeiten am o. g. Ort bereit.

Unbeachtlich werden gem. § 215 Abs. 1 BauGB

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bad Segeberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Selbiges gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.


Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Berichtigung angepasst worden. Der berichtigte Plan kann wie oben angegeben eingesehen werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.


Bad Segeberg, 05.07.2024
L.S.
gez. Toni Köppen
Bürgermeister