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Stadt Bad Segeberg
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Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung

Gültigkeit der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Bad Segeberg
Die Wahl des Herrn Dieter Schönfeld zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Bad Segebergist von der Landrätin des Kreises Segeberg – Kommu-nalaufsicht – gemäß § 54 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in Verbindung mit § 39 GKWG und§ 83 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung geprüft und für gültig erklärt worden.


Bad Segeberg, den 14.01.2009

L.S. gez.
Hans-Joachim Hampel
Gemeindewahlleiter