10. Änderung des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt im Bereich der Stadt Wahlstedt für das Gebiet "Östlich des Hofgeländes Hülsenberg (Forschungsinstitut)"
hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg - Wahlstedt in der Sitzung am 09.10.2008 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Stadt Wahlstedt für das Gebiet "Östlich des Hofgeländes Hülsenberg (Forschungsinstitut)" und die Begründung liegen vom 22.12.2008 bis
28.01.2009 in den Räumen des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Wahlstedt, Markt 3, 23812 Wahlstedt, Zimmer 17 während folgender Zeiten: montags bis donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr und donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr öffentlich aus.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:
• die vorhandenen umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen, Tiere, Biotope, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter;
• die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die genaue Lage ist aus dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich.
10. Änderung des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Mittelzentrum
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Zweckverband den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Bad Segeberg, 05.12.2008
Zweckverband Mittelzentrum
Bad Segeberg – Wahlstedt
gez. Unterschrift
(Hans-Joachim Hampel)
Verbandsvorsteher