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Stadt Bad Segeberg
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18.10.2016

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der Räumlichkeiten in der Mühle

Die vorstehende Benutzungs- und Entgeltordnung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 27.09.2016 beschlossen.
Die Benutzungs- und Entgeltordnung ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de »Stadt & Politik« »Amtliche Bekanntmachungen«
sowie im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.

Bad Segeberg, 05.10.2016

gez. LS
Dieter Schönfeld
Bürgermeister

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der Räumlichkeiten in der Mühle