Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 10.10.2023 beschlossen.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 02.11.2023 erteilt.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter folgendem Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
http://bad-segeberg.de/Stadt-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Se-geberg
Bad Segeberg, den 15.11.2023
gez.
Toni Köppen
Bürgermeister L.S.