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Stadt Bad Segeberg
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15.11.2023

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2023

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 10.10.2023 beschlossen.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 02.11.2023 erteilt.

Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter folgendem Pfad zur Einsicht bereitgestellt:

http://bad-segeberg.de/Stadt-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen

Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Se-geberg

Bad Segeberg, den 15.11.2023


gez.
Toni Köppen
Bürgermeister                                      L.S.