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20.03.2023

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Im laufenden Jahr findet durch den beim Amtsgericht Bad Segeberg zu bildenden Wahlausschuss die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt.

Von den Gemeinden sind bis zum 01.08.2023 die Vorschlagslisten für Schöffen aufzustellen, sie sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen wird durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg aufgestellt.

Jede/r in Bad Segeberg mit Hauptwohnsitz gemeldete, wahlberechtigte Bürger/in ist aufgerufen, entsprechende Vorschläge einzureichen oder sich selbst um dieses Amt zu bemühen.

Die Vorschläge sind bis zum 15.04.2023 bei der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg -örtliche Ordnungsbehörde- einzureichen und müssen Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten – Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen und Vordrucke hierzu können im Internet u.a unter www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffenwahl2023.de abgerufen werden.

Über die Aufnahme in die mit 14 Personen besetzte Vorschlagliste für die Schöffen entscheidet die Stadtvertretung mit Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stadtvertreter.
Die Bewerbung für die Jugendschöffen werden dem Kreisjugendamt zugeleitet.

Für Fragen steht im Rathaus Herr Gieske unter der Telefonnummer 964-311 zur Verfügung.

Bad Segeberg, 17.03.2023

Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
örtliche Ordnungsbehörde


gez.

Toni Köppen
Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg