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15.12.2011

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg


5. Nachtragssatzung zur Satzung für den Eigenbetrieb „Betreuung und Ausbildung" der Stadt Bad Segeberg


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 13.12.2011 folgende 5. Nachtragssatzung zur Satzung für den Eigenbetrieb „Betreuung und Ausbildung" der Stadt Segeberg erlassen:

 
 
Artikel 1

§ 1 Absatz 2: gestrichen

 
Artikel 2

§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Der Eigenbetrieb verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

Zweck des Betriebes ist die Förderung der Altenhilfe.

Er ist selbstlos tätig.

Artikel 3

Die 5. Nachtragsatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

 
 
 
Bad Segeberg, den 15. Dezember 2011

Stadt Bad Segeberg

LS
Gez. Dieter Schönfeld

 
Dieter Schönfeld
Bürgermeister