Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 13.12.2011 folgende 5. Nachtragssatzung zur Satzung für den Eigenbetrieb „Betreuung und Ausbildung" der Stadt Segeberg erlassen:
Artikel 1
§ 1 Absatz 2: gestrichen
Artikel 2
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Der Eigenbetrieb verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Zweck des Betriebes ist die Förderung der Altenhilfe.
Er ist selbstlos tätig.
Artikel 3
Die 5. Nachtragsatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Bad Segeberg, den 15. Dezember 2011
Stadt Bad Segeberg
LS
Gez. Dieter Schönfeld
Dieter Schönfeld
Bürgermeister