Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013
Die von der Stadtvertretung am 17.07.2008 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 liegt in der Zeit vom 14. bis 21. August 2008 während der Dienststunden im Sachgebiet Ordnungswesen der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, Raum 1.05, zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Liste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Ausle-gungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden dürfen
oder nach den §§ 33 und 34 nicht aufgenommen werden sollten.
Bad Segeberg, den 11.08.2008
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
Örtliche Ordnungsbehörde
gez. Unterschrift
Hans-Joachim Hampel
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