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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Bad Segeberg nach § 3 (2) BauGB
Der von der Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg in der Sitzung am 12. Mai 2009 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet nördlich der Bahnstrecke Bad Oldesloe – Neumünster, südlich des Kreuzungspunktes Burgfeldstraße, Bahnhofstraße und B 206 sowie östlich des "Neuen Bahnhofes" und westlich des "Alten Bahnhofes" (Teilfläche Bahnhofsumfeld) und die Begründung liegen vom

28. Mai 2009 bis einschließlich 29. Juni 2009

in der Abteilung Bauen und Umwelt der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9 in 23795 Bad Segeberg, Raum 1.09, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch 8.00-12.30 und 14.00-16.00 Uhr, Donnerstag 13.00-18.00 Uhr und Freitag 8.00-12.30 Uhr öffentlich aus.

Von der Umweltprüfung wird abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Mit der öffentlichen Auslegung wird gem. § 47f GO insbesondere auch Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.


Bad Segeberg, den15. Mai 2009

Stadt Bad Segeberg

(L.S.) gez.
Hans-Joachim Hampel
Bürgermeister

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