22.12.2011
Amtliche Bakanntmachung der Stadt Bad Segeberg
Nachrücken als Stadtvertreter;
Gemeindewahl vom 25. Mai 2008
Die der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) angehörende Stadtvertreterin, Frau Dr. Alexandra Emken hat ihr Mandat zum 07.12.2011 niedergelegt.
Gemäß § 44 Abs. 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. S.-H. S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom v. 16.09.2009, GVOBl. S. 572) stelle ich fest, dass Herr Markus Gahr, Kurhausstraße48, 23795 Bad Segeberg, als nächster Listenbewerber der CDU den freigewordenen Sitz in der Stadtvertretung einnimmt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r wahlberechtigte/r Einwohner/in des Wahlgebietes der Stadt Bad Segeberg binnen eines Monats, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, Einspruch erheben. Der Einspruch wäre schriftlich oder zur Niederschrift bei der unten bezeichneten Behörde einzulegen.
Bad Segeberg, den 21.12.2011
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
L.S. gez.
Dieter Schönfeld