Aufgrund der §§ 56 ff des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes und des § 5 Abs. 3 und 6 sowie § 16 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 28.05.2015 folgende 4. Änderung der Verbandssatzung des Schulverbandes Bad Segeberg erlassen:
(1) Satzungen, Verordnungen und andere gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachun-gen des Schulverbandes werden durch Abdruck in der Zeitung bekannt gemacht, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Die Veröffentlichung ist bewirkt mit Ablauf des Erscheinungstages der zuletzt erschienenen Zeitung.
(2) Der Abdruck erfolgt in der Segeberger Zeitung sowie den Lübecker Nachrichten.
Die 4. Änderungssatzung der Satzung des Schulverbandes Bad Segeberg tritt zum 01.08.2015 in Kraft.
Bad Segeberg, den 19.08.2015
(LS)
Dieter Schönfeld
Schulverbandsvorsteher