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27.05.2024

Die Lebenshilfe Bad Segeberg übernimmt den Kioskbetrieb am ZOB


Die neue Plushaltestelle am ZOB Bad Segeberg wird immer sichtbarer. Im Zusammenhang mit dem Förderprojekt ÖverKAnT, wird in vier Kommunen der Kreise Segeberg, Storman, Herzogtum-Lauenburg und Pinneberg beispielhaft die Aufenthaltsqualität an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs durch eine sogenannte Plushaltestelle aufgewertet.

Bürgermeister Toni Köppen betont: „In Bad Segeberg kommen an der Plushaltestelle unterschiedliche Bausteine zum Tragen, einer wird der Betrieb eines Kiosks zur Versorgung u.a. der Schülerinnen und Pendler sein.“
Die Stadt Bad Segeberg hat bewusst nach einem qualitativen Konzept für den Betrieb dieses neuen Kiosks am Standort ZOB gesucht. Die Lebenshilfe Bad Segeberg zeigte sich von Beginn an interessiert und offen, ein entsprechendes Betreiberkonzept für den ZOB zu erarbeiten. Das ist nun gelungen und wird mit einem gemeinsamen Vertragsabschluss über den Kioskbetrieb am ZOB offiziell.

Mit dem Kiosk Mahlzeit2go, entsteht so am Bad Segeberger ZOB ein kleines und innovatives Inklusionsprojekt. Als Betreiberin des Kiosks liegt es der Lebenshilfe besonders am Herzen, Pendelnde und Passanten mit einem leckeren und abwechslungsreichen Angebot an Snacks und Getränken zu versorgen. Gleichzeitig wird die Lebenshilfe Bad Segeberg den Kiosk als Inklusionsunternehmen betreiben und so Inklusion im Zentrum der Stadt zu verwirklichen.

„Inklusionsunternehmen sind werteorientierte Wirtschaftsunternehmen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Sie folgen der Überzeugung, dass Vielfalt ein Gewinn ist. Nicht die Schwächen der Menschen stehen bei ihnen im Vordergrund, sondern ihre Stärken und Potenziale. Aus diesem Grund werden alle Mitarbeitenden in Inklusionsbetrieben arbeits- und tarifrechtlich gleich beschäftigt, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht. In Inklusionsunternehmen haben die Mitarbeitenden nicht den Status von Patienten oder Rehabilitanden. Inklusionsunternehmen sind in erster Linie Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Zusätzlich erfüllen sie aber einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, zwischen 30% bis 50% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzten. Inklusionsunternehmen zeichnen sich somit als Leuchttürme der sozialen Marktwirtschaft aus und verwirklichen inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt.“, so Daniel Johannsen, Fachbereichsleiter der Lebenshilfe Bad Segeberg.

„Das Kioskkonzept wird an diesem wichtigen Knotenpunkt, somit auch zu einem deutlichen Bekenntnis der Stadt Bad Segeberg für Inklusion, für ein buntes und gleichberechtigtes Miteinander aller Menschen“, freut sich Frau Johannsen, Geschäftsführerin der Lebenshilfe.

Die Stadt Bad Segeberg sieht in diesem Projekt einen beachtlichen Mehrwert für den Ort, in das sie ihre Streetworker und Streetworkerinnen mit einbinden möchte. Die Kombination aus sozialer Verantwortung und einem qualitativen Angebot bildet eine gute Basis für weitere positive Entwicklungen am ZOB.

Anlage:
Foto vom Pressetermin am 23.05.2024 ©Thorsten Beck

Rückfragen bitte per E-Mail oder telefonisch an Zeruja Hohmeier: zeruja.hohmeier@badsegeberg.de oder 04551-955-2072.

Verantwortlich i.S. des Pressegesetzes:
Bürgermeister Toni Köppen, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg