Nach Vollendung des ersten Lebensjahres, haben Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Kinder die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Für die Betreuung der Kinder stehen in Bad Segeberg die städtischen Einrichtungen und die Einrichtungen der freien Träger mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten zur Verfügung. Ebenfalls wird die Betreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter angeboten.
Die Anmeldung des Kindes findet direkt in der jeweiligen Einrichtung statt. Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt durch den Träger der Einrichtung und ist vom Betreuungsumfang und von der Betreuungsart abhängig.
Im Rahmen der Sozialstaffel des Kreises Segeberg ist eine eventuelle Ermäßigung der Gebühren möglich. Darüber hinaus wird ab dem 2. Kind, welches in der Einrichtung betreut wird, eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Anträge sind in den Einrichtungen erhältlich.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Kinder (insbesondere unter 3 Jahren) in Tagespflegestellen betreuen zu lassen, welche durch das Servicebüro Tagespflege vermittelt werden.
Servicebüro Tagespflege
Falkenburger Str. 88
23795 Bad Segeberg
Tel.: +49 (0) 4551 / 9636449
Fax: +49 (0) 4551 / 9636447
E-Mail: servicebuerotagespflege@kirchenkreis-ploen-segeberg.de
Internet: www.servicebuero-tagespflege.de