Kurzinformation zur Hausordnung
1. Das Jugendzentrum Mühle ist eine Einrichtung der Offenen Jugendarbeit der Stadt Bad Segeberg. Hausrecht üben die anwesenden Mitarbeiterinnen des Jugendzentrums aus.
2. Die Besucher verpflichten sich zur Einhaltung folgender Regeln:
• keine verletzenden und beleidigenden Äußerungen
• keine Sachbeschädigung
• kein Diebstahl
• kein Verstoß gegen die guten Sitten
• keine Gewalt
• keine Drogen
3. Auf dem gesamten Gelände des Jugendzentrums gilt absolutes Rauchverbot.
Grundsätzlich ist nur Jugendlichen ab 18. Jahren das Rauchen gestattet.
4. Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol ist im Jugendtreff verboten.
5. Spiele mit Geldeinsatz als Gewinn sind verboten. Auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird hiermit verwiesen.
6. Sachbeschädigungen, Unfälle oder Gewalthandlungen sind unverzüglich den Mitarbeiterinnen mitzuteilen.
7. Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen ist stets Folge zu leisten.
Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung kann Hausverbot erteilt werden.
8. Die gesamte Hausordnung wird anerkannt.
Wir freuen uns auf deinen Besuch
Das Mühle Team
Jugendzentrum "Mühle"
An der Trave 1
23795 Bad Segeberg
04551 968972