Für das Städtebaufördergebiet Südstadt wurde ein Verfügungsfonds eingerichtet. Aus dem Fonds werden Projekte, Aktionen und Maßnahmen die den Stadtteil stabilisieren und aufwerten finanziert. Darunter fallen u. a.:
- Projekte zur Verbesserung des Freizeitangebots für Kinder- und Jugendliche
- Projekte zur Aufwertung des Stadtbildes
- Projekte zur Stärkung der Stadtteilkultur, des aktiven Zusammenlabens und des Umweltbewusstseins
- Projekte zur Verbesserung der Gesundheit
- Projekte, Aktionen und Workshops zur Aufwertung der Südstadt
- Mitmachaktionen und Festivitäten in der Südstadt
Die Organisation der Projekte erfolgt durch die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Akteure vor Ort. Zum Verfügungsfonds wurde eine Richtline von der Stadt Bad Segeberg herausgegeben. Diese gibt u. a. Auskunft über das Instrument, die Förderfähigkeit von Projekten, Antragsstellung und Entscheidungskriterien, ob ein Projekt gefördert wird.
Sofern Sie Gelder aus dem Verfügungsfonds beantragen möchten, verwenden Sie bitte das unten verlinkte Antragsformular und geben Sie es ausgefüllt im Stadtteilbüro (Theodor-Storm-Straße 7) ab. Der Stadtteilbeirat entscheidet anschließend in der jeweils kommenden Sitzung (Sitzungstermine werden auf der Seite „Südstadt“ veröffentlicht) über die Vergabe der Mittel. Anschließend erhalten Sie eine Mitteilung, ob Ihr Projekt finanziert wird.
Insgesamt verfügt der Fonds im Jahre 2015 über Mittel von 10.000,- € und in den kommenden Jahren über jeweils ca. 20.000,- €. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % aus Städtebaufördermitteln, bereitgestellt vom Bund, des Landes Schleswig-Holstein und der Stadt Bad Segeberg.
Sollten Sie Fragen zu den Richtlinien oder der Antragsstellung haben, können Sie sich gerne an das Quartiersmanagement (Theodor-Strom-Straße 7, Tel.: 04551/5171646, E-Mail: suedstadt@polis-aktiv.de) oder an Herrn Hinrichs von der Stadt Bad Segeberg (Lübecker Straße 9, Tel. 04551/964-454, E-Mail: nico.hinrichs@badsegeberg.de) wenden.
Anträge können Sie ab sofort einreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Mittel aus dem Verfügungsfonds erst nach Beschluss des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Südstadt / Bad Segeberg (voraussichtlich am 14. Juli 2015) zur Verfügung stehen und mit einem geförderten Projekt erst nach Erhalt des Förderbescheids (siehe letzte Seite des Antrags) begonnen werden darf.
Das Quartiersmanagement und die Stadt Bad Segeberg freuen sich auf die Umsetzung Ihrer Projektideen!
Antrag Verfügungsfonds Endfassung
Richtlinie Verfügungsfonds Endfassung