Hilfsnavigation

Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus05_2017

Kontakt

Stadt Bad Segeberg
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
T 04551 964-0
F 04551 964-111
E-Mail schreiben

Kontakt

Stadt Bad Segeberg
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
T 04551 964-0
F 04551 964-111
E-Mail schreiben

Dienstleistungen A-Z

A B CD E F G H I J K L M N OP QR S T U V W XYZAlle

Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
[Nr.99008001012003 ]

Sie können den Verlust melden

  • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
  • bei jeder Polizei.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

Zuständig

Amt 1.2 - Ordnungs- und Bürgerdienste
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
Karte anzeigen

Telefon: 04551 964-0
Fax: 04551 964-111
E-Mail oder Kontaktformular
Adresse exportieren

Kontakt

Amt 1.2 - Ordnungs- und Bürgerdienste
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
Karte anzeigen

Telefon: 04551 964-433
Fax: 04551 964-16433
Raum: 0.06
E-Mail oder Kontaktformular
Adresse exportieren
Amt 1.2 - Ordnungs- und Bürgerdienste
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
Karte anzeigen

Telefon: 04551 964-313
Raum: 0.08
E-Mail oder Kontaktformular
Adresse exportieren
Amt 1.2 - Ordnungs- und Bürgerdienste
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
Karte anzeigen

Telefon: 04551 964-421
Raum: 0.07
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Adresse exportieren

Organigramm


Download:

Organigramm der Stadt Bad Segeberg Oktober 2023



Youtube Kanal der Stadt Bad Segeberg