Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und in der Kommune insgesamt beizutragen. Grundlage dieser Arbeit ist das Landesgleichstellungsgesetz.
Gemäß § 11 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für Schleswig-Holstein (GstG) ist ein Frauenförderplan für 4 Jahre zu verfassen. Die Stadtvertretung vom 10.12.2019 hat den „Frauenförderplan - Richtlinie zur Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern für die Stadtverwaltung und Einrichtungen der Stadt Bad Segeberg“ für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2023 beschlossen.
Gleichstellungsziele zum Handlungsfeld sind u.a.: