Die vorgenannte Satzung wurde in der Segeberger Zeitung und in den Lübecker Nachrichten jeweils am 19.09.2013 bekanntgemacht. Bei der Ausfertigung und der Bekanntmachung der Satzung ist ein Fehler unterlaufen. So lautet die fehlerhafte Satzungsbezeichnung: „Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 27.08.2013“. Es handelt sich dabei um eine offenbare Unrichtigkeit. Die Ausfertigung der Satzung erfolgte erst am 04.09.2013.
Daher habe ich Folgendes verfügt:
Die berichtigte Satzungsbezeichnung lautet: „Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe“. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine formelle Anpassung.
Die berichtigte Satzung ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
Satzung FVA 04 09 13
Anlage 1FVA Satzung 04 09 13
Bad Segeberg, 22.10.2013
gez. L.S.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister
Pfad zur vorhergehenden Bekanntmachung:
FremdenVerkehrsAbgabe