28.03.2012
Amtliche Bekanntmachung des Eigenbetriebes "Betreuung und Ausbildung"
Ordnungsprüfung bei dem Eigenbetrieb „Betreuung und Ausbildung"
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg hat aufgrund der Bestimmungen des Kommunalprüfungsgesetzes in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), geändert durch Gesetz vom 01.02.2005 (GVOBl. Schl.-H. S.57) bei dem Eigenbetrieb „Betreuung und Ausbildung" der Stadt Bad Segeberg eine Ordnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2005 – 2009 vorgenommen. Das Vorliegen des Prüfungsberichtes wird hiermit gemäß § 7 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes bekannt gemacht, soweit nicht schutzwürdige Interessen einzelner entgegenstehen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Bericht während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, Zi.-Nr. 1.10, zur Einsichtnahme ausliegt.
Bad Segeberg, 21.03.2012
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
gez.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister