Die 4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 27.03.2012 beschlossen.
Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde nach § 4 der Gemeindeordnung wurde am 30.03.2012 erteilt.
Der vollständige Text kann unter www.badsegeberg.de, Stadtleben, Rathaus, Ausschreibungen und amtliche Bekanntmachungen sowie im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg im Rathaus eingesehen werden.
Bad Segeberg, den 10. April 2012
Stadt Bad Segeberg
gez.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister
4Änderungssatzung_Hauptsatzung (PDF, 14 kB)