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Stadt Bad Segeberg
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18.06.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2021

Die vorstehende Stadtverordnung wurde der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 15.06.2021 vorgelegt und verordnet.
Der Text der Stadtverordnung ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de, „Stadt & Politik“ „Amtliche Bekanntmachungen“.
Ferner kann die Stadtverordnung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushangkasten.

Bad Segeberg, 17.06.2021

L.S.

gez. Toni Köppen
Bürgermeister

Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2021