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Stadt Bad Segeberg
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03.12.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Bad Segeberg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr

Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 17.11.2020 be-schlossen.

Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de, „Stadt & Politik“ „Amtliche Bekanntmachungen“.
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushangkasten.

Bad Segeberg, 03. Dezember 2020

L.S.

gez. Dieter Schönfeld
Bürgermeister

2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Bad Segeberg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr