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Stadt Bad Segeberg
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
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10.11.2020

Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung der Stadt Bad Segeberg

Für das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet südlich der Schützengilde, westlich der Grundstücke Kühneweg 5 b-e und des Kühneweges, nördlich der Dorfstraße und der Grundstücke Dorfstraße 88 und 90 sowie östlich der Koppel zwischen der Dorfstraße und dem Hamdorfer Weg möchte ich die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessierten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der „Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) unterrichten. Ziel der Planung ist es eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Ihnen wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) findet statt am

Dienstag, den 15. Dezember 2020 um 18:30 Uhr
im Bürgersaal des Rathauses der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9 
- Sie erreichen den Saal barrierefrei -
Eine vorherige Anmeldung bis zum 14. Dezember 2020 ist unbedingt erforderlich.

Bitte melden Sie sich bei Frau Buthmann unter Tel.: 04551/964.402 oder E-Mail:
petra.buthmann@badsegeberg.de zu der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung an.

Zudem liegen der Vorentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht dazu vom


18. November 2020 bis einschließlich 18. Dezember 2020


in der Abteilung Bauen und Umwelt der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9 in 23795 Bad Segeberg, 2. Obergeschoss, während folgender Zeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr und Donnerstag 14.00-17.00 Uhr öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist nur unter vorheriger Anmeldung unter Tel.: 04551/964-0 oder E-Mail: nico.krempe@badsegeberg.de / ute.heldt-leal@badsegeberg.de möglich. Bitte Nutzen Sie auch die Möglichkeit die Unterlagen im Internet einzusehen und Ihre Stellungnahme per E-Mail oder schriftlich einzureichen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter der Adresse http://www.bad-segeberg.de/Wirtschaft-Bauen/Stadtplanung/Bebauungspläne (Planunterlagen dort: Unterlagen zu den aktuellen Beteiligungsverfahren, B-Plan Nr. 101 (Unterlagen gem. §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB)) eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an nico.krempe@badsegeberg.de gesendet werden.


Hinweis: im Parallelverfahren wird für ein Teilbereich des o. g. Gebietes der Flächennut-zungsplan des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg – Wahlstedt geändert (45. Änderung des Flächennutzungsplanes). Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung wir Ihnen an diesem Abend ebenfalls vorgestellt (siehe Bekanntmachung Zweckverband Mittel-zentrum Bad Segeberg – Wahlstedt).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Bauchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Bad Segeberg, 4. November 2020

Stadt Bad Segeberg
(L.S.)



gez. Dieter Schönfeld
Bür