Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 28.05.2024 be-
schlossen.
Der vollständige Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im
Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de, „Stadt & Politik“ „Amtliche Bekanntmachungen“.
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushang-
kasten.
Bad Segeberg, 29.05.2024
L.S.
gez. Toni Köppen
Bürgermeister