Hierzu schreibt das Umweltministerium:
„Die Segeberger Kalkberghöhle ist Deutschlands nördlichste Karsthöhle und beherbergt das größte bekannte Fledermausvorkommen Deutschlands. Sie stellt damit einen für Schleswig-Holstein besonderen Lebensraum dar und hat eine herausragende Bedeutung für verschiedene Fledermausarten, die entsprechend der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zu schützen sind.
In Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg erarbeitet das Umweltministerium einen sogenannten Managementplan für das Gebiet. Der Managementplan dient dazu, den Schutz und die weitere Entwicklung dieses wertvollen Lebensraumes dauerhaft sicherzustellen und dabei gleichzeitig die vielfältigen Schutz- und Nutzungsansprüche aufeinander abzustimmen.
Betroffene haben die Möglichkeit, sich in den Planungsprozess einzubringen. Der Entwurf des Managementplans und weitere Informationen zum Beteiligungsverfahren stehen unter folgendem Link auf den Internetseiten des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Verfügung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/N/natura2000/NZP_03_3_FFHGebietManagementplan.html
Hintergrund:
Das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Segeberger Kalkberghöhlen“ gehört zum europaweiten Schutzgebietsnetzwerk „Natura 2000“. Dieses Netzwerk soll einen länderübergreifenden, europaweiten Schutz für wildlebende heimische Tier- und Pflanzenarten sowie deren natürliche Lebensräume gewährleisten. Das Land Schleswig-Holstein ist verpflichtet, die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, um in den besonderen Schutzgebieten des Netzes Natura 2000 eine Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und Habitate der Arten zu vermeiden. Diese Verpflichtung will das Land Schleswig-Holstein mit dem Entwurf des Managementplanes für das FFH-Gebiet „Segeberger Kalkberghöhlen“ umsetzen.“