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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 70 der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet nordwestlich der B 206, zwischen der K 102 und der Bahnlinie Neumünster – Bad Oldesloe (Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes)
Der von der Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg in der öffentlichen Sitzung am 13. März 2007 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70, einschließlich der Begründung mit dem "Landschaftspflegerischen Fachbeitrag" und dem "Umweltbericht" sowie den Anlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen:

- Faunistische Potenzialanalyse und Berücksichtigung der zentralen Vorschriften des besonderen Artenschutzes nach § 42 (1) BNatSchG
- Altlastenuntersuchung/ Orientierende Erkundung und Baugrunduntersuchung/ Allgemeine Beurteilung zur Gründung
- Ergänzende Untersuchung zur Versickerung von Niederschlagswasser
- Verkehrsgutachten
- Stellungnahme "Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein" vom 22.05.2006
- Stellungnahme "Staatliches Umweltamt Itzehoe" vom 29.05.2006
- Stellungnahme "Kreis Segeberg – Untere Naturschutzbehörde" vom 1.06.2006
- Stellungnahme "Fortsamt Segeberg – Untere Forstbehörde" vom 10.07.2006


liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom

28. März 2007 bis einschließlich 30. April 2007

in der Abteilung Bauen und Umwelt der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 1. Etage, Raum 1.09, 23795 Bad Segeberg, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag, Dienstag, Mittwoch 8.00-12.30 und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag 13.00-18.00 Uhr
Freitag 8.00-12.30 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der vorgenannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Mit der öffentlichen Auslegung wird gem. § 47f GO insbesondere auch Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Anregungen vorzubringen.


Bad Segeberg, den 16. März 2007

Stadt Bad Segeberg


(L.S.)

gez. Hans-Joachim Hampel
Bürgermeister

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