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10.01.2024

Alle Jahre wieder... Hinweise zur Straßenreinigung im Winter

Es ist wie Weihnachten oder Silvester. Man weiß, dass diese Tage kommen, aber wenn sie da sind ist es immer plötzlich und unerwartet… wie der Winter. Nun ist er schon da und wie lange er bleiben wird, wissen wir noch nicht. Trotzdem müssen wir uns wieder auf die Gegebenheiten einstellen, die er mit sich bringt: auf Kälte, Schnee und Glätte!

Damit wir im täglichen Leben mit den Tücken des Winters besser miteinander auskommen, weist Bürgermeister Toni Köppen noch einmal auf die Verpflichtungen der Bürgerinnen und Bürger hin, die sich aus der Straßenreinigungssatzung bei der Reinigungspflicht im Winter ergeben.

Für die Beseitigung von Eis und Schnee auf den von den Bürgerinnen und Bürgern zu reinigenden Straßenteilen sind abstumpfende Stoffe, wie z.B. Kies, Sand oder Splitt zu verwen-den. Nur wenn diese Mittel nicht erfolgreich sind, dürfen ausnahmsweise Auftausalze mit beigemischt werden. Die ausschließliche Verwendung von Auftausalzen ist, auch aus Gründen des Umweltschutzes, nicht zulässig.

Nach 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist bis 8.00 Uhr des folgenden Tages, das in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr entstehende Glatteis so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen; dieses gilt auch für die Glätte, die durch festen Schnee entstanden ist.

Schnee ist in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu entfernen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee ist bis 8.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Die Gehwege sind dabei in einer für den Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen. Bei Straßen ohne Gehweg, verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen ist ebenfalls ein Weg am Rand der Verkehrsfläche in einer für den Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen.

In diesem Zusammenhang weist Bürgermeister Köppen darauf hin, dass gerade im Winter der Freihaltung der Feuerlöschhydranten eine besondere Bedeutung zukommt.
Bei Brandeinsätzen ist es allein aus Zeitgründen enorm wichtig, dass die vorhandenen Hydranten funktionsfähig und jederzeit zugänglich sind. Zeitverluste für die Feuerwehr, die sich aus dem Freimachen der Hydranten ergeben, können fatale Auswirkungen bei der rechtzeitigen Brandbekämpfung mit sich ziehen.
Alle Bürgerinnen und Bürger, bei denen sich Hydrantenanschlüsse im zu reinigenden Gehweg- bzw. Straßenbereich befinden, sind hier besonders aufgefordert, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Einen ebenerdig eingebauten Hydrantenanschluss erkennt man an der ovalen Form – ferner ist die aus Metall bestehende Abdeckplatte mit dem Wort „Hydrant“ beschriftet. Die rot-umrandeten Hinweisschilder zu Hydrantenstandorten befinden sich meistens an Laternenpfählen.

Der komplette Text der Straßenreinigungssatzung kann unter der Internetadresse www.badsegeberg.de („Stadt & Politik“, „Ortsrecht“, „Amt 1 Hauptamt Nr. 1.2.1“) abgeru-fen werden; Weitere Auskünfte erhalten Sie im Ordnungsamt des Rathauses unter der Tele-fonnummern 9640.

Verantwortlich i.S. des Pressegesetzes: Bürgermeister Toni Köppen, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg